Wegen ihres Glaubens in Haft – in Singapur
In Singapur sind 8 junge Zeugen Jehovas wegen Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen inhaftiert. Davon verbüßen 4 zum zweiten Mal eine Freiheitsstrafe, weil sich ihr Standpunkt nach der ersten Freiheitsstrafe nicht geändert hat. Diesen jungen Männern steht kein Rechtsweg offen, da in Singapur Wehrpflicht herrscht und das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen nicht anerkannt wird.
Erreicht ein männlicher Staatsbürger in Singapur das Alter von 18 Jahren, wird er zum Wehrdienst einberufen. Verweigert er diesen aus Gewissensgründen, wird er bis zu 12 Monate in einem Militärlager inhaftiert. Unmittelbar nach der Entlassung wird er angewiesen, eine Militäruniform anzuziehen und an der militärischen Ausbildung teilzunehmen. Verweigert er auch das, wird er zum zweiten Mal vor ein Militärgericht gestellt und zu einer weiteren Freiheitsstrafe von bis zu 18 Monaten verurteilt. Daher sehen sich junge Zeugen Jehovas, die den Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigern, zwei aufeinanderfolgenden Freiheitsstrafen von insgesamt bis zu 30 Monaten ausgesetzt.
Singapur lehnt es ab, sich an Vorgaben der Vereinten Nationen zu halten
Die Vereinten Nationen haben ihre Mitgliedstaaten schon lange dazu aufgerufen, „die Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen als legitime Ausübung des Rechts auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit zu erachten, das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte enthalten ist“. Obwohl Singapur seit 1965 Mitgliedstaat ist, hat es zum Ausdruck gebracht, dass es in dieser Sache den Vereinten Nationen nicht zustimmt. In einem Brief vom 24. April 2002 an die UN-Menschenrechtskommission erklärte ein Regierungsvertreter aus Singapur: „Wenn persönliche Ansichten oder Handlungen Einzelner im Widerspruch [zu dem Recht der nationalen Verteidigung] stehen, hat das Recht des Staates, die nationale Sicherheit zu schützen, Vorrang.“ In unmissverständlichen Worten schrieb er: „Die Allgemeingültigkeit der Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen erkennen wir nicht an.“
Rückblick
18. Oktober 2024
Insgesamt befinden sich 8 Zeugen Jehovas aufgrund von Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen in Haft.
24. April 2002
Ein Regierungsvertreter bestätigt, dass Singapur das Recht, den Wehrdienst aus Gewissensgründen zu verweigern, nicht anerkennt.
Februar 1995
Bürger Singapurs, die Zeugen Jehovas sind, werden zunehmend unterdrückt und immer häufiger festgenommen.
8. August 1994
Der Oberste Gerichtshof von Singapur weist das von Jehovas Zeugen eingelegte Rechtsmittel zurück.
12. Januar 1972
Die Regierung in Singapur löst die Rechtskörperschaft von Jehovas Zeugen auf.