23. JANUAR 2019
SÜDKOREA
„Nicht schuldig“
Historischer Freispruch für fünf Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen in Südkorea
Zum ersten Mal in der Geschichte Südkoreas beantragte die Staatsanwaltschaft für fünf Zeugen Jehovas, die den Wehrdienst verweigert hatten, einen Freispruch. Daraufhin sprach das Berufungsgericht unsere Glaubensbrüder frei und hob damit die Entscheidungen der Vorinstanzen vollständig auf, die unsere Brüder wegen Wehrdienstentziehung verurteilt hatten. Das Strafverfahren ist somit abgeschlossen.
Für die über 900 vor Gericht anhängigen Fälle von Zeugen Jehovas in Südkorea ist dieser Freispruch, der am 14. Dezember 2018 verkündet wurde, richtungsweisend. Freigesprochene Zeugen Jehovas werden auf die Einführung eines alternativen Dienstes warten, den sie anstelle des Wehrdienstes leisten können.
Die Entscheidung des Berufungsgerichts stützt sich auf zwei historische Gerichtsentscheidungen im Jahr 2018. Das Verfassungsgericht und das Oberste Gericht Südkoreas beendeten mit ihren Entscheidungen die seit 65 Jahren gängige Praxis, Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen ungeachtet ihrer aufrichtigen religiösen Überzeugung quasi automatisch zu Freiheitsstrafen zu verurteilen.
Menschenrechtsorganisationen lobten die Entscheidungen der beiden Höchstgerichte, die die Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen als Ausdruck der Gewissensfreiheit und somit als ein Grundrecht anerkennen. Südkoreas Nationale Menschenrechtskommission erklärte: „Die Entscheidung des Obersten Gerichts in Vollbesetzung beendet die leidvolle Geschichte der Strafverfolgung von Wehrdienstverweigerern aus Gewissensgründen, die in den 50er-Jahren begann und fast 20 000 Wehrdienstverweigerer betroffen hat ... In Anerkennung der Schwierigkeiten, die die Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen und ihre Familien erduldet haben, sprechen wir ihnen unseren tiefsten Respekt aus.“
Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen müssen nun beweisen, dass sich ihre Wehrdienstverweigerung auf einen „tiefen, festen und aufrichtigen“ Glauben stützt. Richter wurden angewiesen, sich der Echtheit der religiösen Überzeugung eines Wehrdienstverweigerers zu vergewissern. Das Oberste Gericht hatte es folgendermaßen ausgedrückt: „Alle Bereiche seines Lebens ... sollten von seiner tiefen Überzeugung beeinflusst werden.“ Die prüfenden Fragen der Richter bieten unseren Glaubensbrüdern eine schöne Gelegenheit darzulegen, warum sie aus eigenem Entschluss jegliche Beteiligung am Krieg und am Wehrdienst ablehnen (1. Petrus 3:15).
Über 60 Jahre lang ertrugen Zeugen Jehovas in Korea wegen ihrer Gewissensentscheidung Freiheitsstrafen. Sie bewiesen eindrucksvoll, dass wir als friedliche Christen neutral bleiben, weil es unser Herzenswunsch ist, das zweitgrößte Gebot zu befolgen, unseren Nächsten wie uns selbst zu lieben (Matthäus 22:39).